Prüfungen
Im Zentrum unserer Tätigkeit stehen die Prüfung und gegebenenfalls die Bescheinigung der Gesetzmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit von IT-Systemen nach nationalen und internationalen Standards. Diese Kernkompetenzen fördern wir durch die Rekrutierung von Spezialisten, sowie durch qualifizierte Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen. Wir gehen bei unseren Prüfungen pragmatisch und risikoorientiert vor, ohne die Wirtschaftlichkeit zu vernachlässigen. Die Prüfbescheinigungen werden durch unsere Wirtschaftsprüfer ausgestellt und sind zum Beispiel im Rahmen Ihres Marketingkonzepts gegenüber Dritten verwendbar.
Unsere Leistungen:
IT-Einzelsystem- und Verfahrensprüfung
Softwarebescheinigungen nach IDW PS 880
Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der IT (nach FAIT und PS 330 des IDW)
- Prüfung der Einrichtung eines IT-Systems mit Rechnungslegungsbezug - Prüfung des Einsatzes von IT in der Rechnungslegung - Prüfung der Funktionsfähigkeit und Sicherheit der Anwendungen - Prüfung der Implementierung von Anwendungen |
Prüfung von elektronischen Archivierungsverfahren (FAIT 3)
Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Dienstleistung bei Serviceprovidern (PS 951)
Erstellung von Gutachten |
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