Degressive AfA für VZ 2009 und 2010 befristet wieder eingeführt
Degressive AfA für VZ 2009 und 2010 befristet wieder eingeführt
(2,5 fache der linearen AfA, max. 25%)
Wirtschaftsgüter, die nach Inkrafttreten des Unternehmenssteuerreformgesetzes 2008 angeschafft wurden (also nach dem 31.12.2007), können nicht mehr degressiv abgeschrieben werden.
Diese Regelung hatte jedoch keine Rückwirkung auf vor dem 1.1.2008 angeschaffte Wirtschaftsgüter, bei diesen konnte eine degressive AfA fortgeführt werden.
Durch Entwurf des "Gesetzes zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmepaketes Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung" vom 5.11.2008 (ausgefertigt und verkündet am 21.12.2008)wurde die befristete Wiedereinführung der degressiven AfA für im VZ 09/10 angeschaffte Wirtschaftsgüter beschlossen (Höchstsatz 25% der linearen AfA). Diese Regelung gilt jedoch nicht für WG bis 1000 €, also den nicht einzeln zu bilanzierenden Teilen des sog. Sammelpostens.
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