dgrv.de > Aktuelles > 03/26/2009


Mittelstandfreundliche Änderungen im BilMoG

Mittelstandfreundliche Änderungen im BilMoG

Der Bundestag hat gegenüber dem Regierungsentwurf eines Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) für den Mittelstand begrüßenswerte Änderungen beschlossen:

- Streichung der Fair Value-Bewertung der zu Handelszwecken erworbenen Finanzinstrumente für alle Nicht-Kreditinstitute,

- Einführung eines Wahlrechtes statt einer Pflicht zur Aktivierung von selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens,

- Beibehaltung des Wahlrechts anstelle einer pflichtmäßigen Aktivierung latenter Steuern,

- Anpassung der Konsolidierungspflicht für Zweckgesellschaften (ausgenommen bleiben sog. Spezialfonds),

- Flankierung der risikoadjustierten Fair Value-Bewertung des Handelsbestands von Kreditinstituten durch Bildung eines Sonderpostens.

Die endgültige Verabschiedung des BilMoG durch den Bundesrat ist für den 3. April geplant.

Siehe zur Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestags BT-Drucksache 16/12407 unter http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/124/1612407.pdf