dgrv.de > Aktuelles > 11/29/2010


Immobilienbewertungssystem TEN2CLICK zertifiziert

DGR Wirtschaftsprüfung zertifiziert Immobilienbewertungssystem TEN2CLICK. Kreditinstitute, die die Software zur Optimierung ihrer Prozesse einsetzen, schätzen insbesondere die Revisionssicherheit, die mit der Zertifizierung sichergestellt wird.

Sinzig, 8. November 2010. Allen Kreditinstituten steht ab sofort ein revisionssicheres Immobilienbewertungssystem zur Verfügung, das sich vollständig in den Kreditvergabeprozess eingliedert. Die Prüfung und Zertifizierung von TEN2CLICK durch die DGR Wirtschaftsprüfung erfolgte nach den Maßgaben des IDW Prüfungsstandards 880. TEN2CLICK ermöglicht Anwendern in Banken, Sparkassen und Bausparkassen, per Mausklick treffsicher den Markt- und Beleihungswert insbesondere von wohnwirtschaftlich genutzten Immobilien zu ermitteln. Die Lösung wird bereits jetzt von rund 40.000 Anwendern aus Pfandbriefbanken, Direktbanken, Genossenschaftsbanken, Bausparkassen und Versicherungen eingesetzt. „Mit der Zertifizierung durch die DGR Wirtschaftsprüfung wird unsere Software noch attraktiver für den Einsatz in der Kreditwirtschaft“, erklärt Jochem Kierig von der Geschäftsleitung der Sprengnetter Immobilienbewertung. Neben der erhöhten Kreditsicherheit genießen die Institute nun auch den Vorteil, dass durch die Zertifizierung die Jahresabschlussprüfung im Hinblick auf die Immobilienbewertung deutlich erleichtert und auch kostengünstiger wird. Im Rahmen des Zertifizierungsprozesses untersuchten und beurteilten die Wirtschaftsprüfer insbesondere die Aspekte Vollständigkeit, Richtigkeit, Zeitgerechtheit, Nachvollziehbarkeit und Unveränderlichkeit. Schwerpunkte der Prüfung waren die Verarbeitungsfunktionen, die Software-Sicherheit sowie die Dokumentation des Softwareprodukts. Die DGR Wirtschaftsprüfung gelangte zu dem Ergebnis, dass TEN2CLICK bei sachgerechter Handhabung den Kriterien ordnungsmäßiger Buchhaltung bei der Rechnungslegung entspricht. Auch erfüllt das System nach dem Urteil der Wirtschaftsprüfer die Maßgaben vor allem der BelWertV, ImmoWertV, WertR 2006, des KWG und der dazu erlassenen Verordnungen, Rundschreiben und Verlautbarungen der BaFin.